20. Oktober 2024: Kirchenvorstandswahl

Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.

Was ist macht der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das leitende Gremium der Kirchengemeinde. Alle wichtigen Entscheidungen werden von dem demokratisch gewählten Kirchenvorstand in demokratischen Abstimmungen getroffen.

Der Kirchenvorstand entscheidet u.a. über

  • die Gestaltung der Gottesdienste, die Einführung neuer Gottesdienste und die Gottesdienstzeiten;
  • über Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht und Erwachsenenbildung innerhalb der Gemeinde;
  • über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude;
  • die Besetzung der Pfarrstellen;
  • die Anstellung von Personal;
  • alle Ausgaben;
  • den Haushalt;
  • die Erhebung uznd Verwendung des Kirchgelds;
  • Anlage und Verwendung des Vermögens der Kirchengemeinde.

Der Kirchenvorstand ist außerdem dafür verantwortlich,

  • die Nächstenliebe zu fördern;
  • das gemeindliche Leben zu fördern (Männer-, Frauen- und Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienst, kirchliche Sozialarbeit, Kirchenmusik, Ökumene, Äußere Mission);
  • mitzuwirken, dass die evangelische Lehre gewahrt bleibt und die kirchliche Ordnung und christliche Sitte erhalten werden;
  • mitzuwirken, dass die Sonn- und Feiertage geheiligt werden;
  • dass Zwistigkeiten in der Kirchengemeinde rechtzeitig und in geschwisterlicher Weise beigelegt werden,
  • sich darum zu bemühen, dass durch Gaben und freiwillige Dienstleistungen die Erfüllung der kirchlichen Aufgabe erleichtert wird.

Wer wird dem neuen Kirchenvorstand angehören?

Der Kirchenvorstand Illertissen besteht aus zehn ehrenamtlichen Gemeindegliedern. Acht von Ihnen werden in demokratichen Wahlen gewählt. Zwei werden von den acht Gewählten berufen. Zudem gehören dem Kirchenvorstand Pfarrerin Anna Städtler-Klemisch und Pfarrer Daniel Städtler an.Auch das Pfarrerehepaar hat bei Abstimmungen nur jeweils eine Stimme.

Wer steht zur Wahl?

Folgende 20 Gemeindeglieder haben sich zur Wahl aufstellen lassen:

Birnstein, Sonja (Illertissen)
Diegritz, Ralf (Altenstadt)
Frank, Brian (Illertissen)
Haller, Andreas (Altenstadt)
Hoer, Fiona (Illertissen)
Hubert, Kirstin (Illertissen)
Iberle, Marion (Unterroth)
Junginger, Dorothee (Illertissen)
Kauper, Thomas (Illertissen)
Kreuzer, Franziska (Illertissen)
Nigsch, Maximilian (Illertissen)
Reiner, Thomas (Illertissen)
Sager, Britta (Altenstadt)
Sauter, Patricia (Altenstadt)
Schwehr, Tobias (Altenstadt)
Seipp, Jutta (Illertissen)
Sperl, Daniel (Illertissen)
Völskow, Helmut (Illertissen)
von Stetten-Götz, Petra (Altenstadt)
Wieland, Karlheinz (Oberroth)

Herr Haller wird auf dem Wahlzettel stehen, hat aber seine Kandidatur zurückgezogen.

Weitere Kandidaten können nicht mehr benannt werden.

Was ist ein Stimmbezirk?

Rund 67% unserer Gemeindeglieder wohnen im Stadtgebiet Illertissen; 33% wohnen in den Ortschaften Altenstadt, Buch, Kellmünz, Oberroth, Osterberg mit Weiler und Unterroth. Damit besteht die Gefahr, dass die Gemeindeglieder aus diesen Ortschaften nicht genug Stimmen erhalten werden, um in den Kirchenvorstand einzuziehen. Wir wollen aber, dass auch diese Ortschaften und die Gemeindeglieder dort im Kirchenvorstand repräsentiert werden.

Um das sicherzustellen, gibt es einen sog. qualifizierten Stimmbezirk. Das bedeutet, drei Sitze im neuen Kirchenvorstand sind für Kandidatinnen und Kandidaten aus Altenstadt, Buch, Kellmünz, Oberroth, Osterberg mit Weiler und Unterroth reserviert. Sie werden mit den drei Personen aus dem Stimmbezirk besetzt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre und konfirmiert sind, bzw. mindestens 16 Jahre alt sind. Gemeindeglieder müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, um wählen zu dürfen.

Falls Sie sichergehen wollen, dass Sie wahlberechtigt sind: Im Pfarramt liegt bis 6. Oktober das Wahlberechtigtenverzeichnis aus. Zu den Öffnungszeiten des Pfarramts können Sie kontrollieren, ob Sie dort eingetragen sind.

Das Pfarramt ist geöffnet:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag zusätzlich von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Gegebenenfalls können Sie den Antrag auf Ergänzung des Verzeichnisses stellen oder Einspruch gegen die Eintragung einlegen.

Wo und wie kann ich meine Stimme abgeben?

Sie können entweder bequem per Briefwahl wählen oder Ihre Stimme am Wahltag in den Wahllokalen abgeben.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen automatisch mit Ihrem Wahlausweis zugeschickt. Sie müssen sie nicht beantragen. Sie sollten die Briefwahlunterlagen bis Ende September per Post erhalten.

Füllen Sie einfach Ihren Stimmzettel aus und legen Sie ihn in den dafür vorgesehenen blauen Wahlumschlag. Legen Sie dann diesen Wahlumschlag zusammen mit Ihrem Wahlausweis in den Rücksendeumschlag.

Den Rücksendeumschlag können Sie per Post ans Pfarramt schicken (Ulmer Str. 15, 89257 Illertissen), persönlich vorbeibringen oder am Wahltag im Wahllokal abgeben.
Falls Sie den Rücksendeumschlag per Post schicken, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie den Umschlag frankieren könnten. Falls Sie keine Briefmarke zur Hand haben, zahlen wir das Porto.

Wo und wie kann ich am Wahltag persönlich meine Stimme abgeben?

Am Wahltag, dem 20. Oktober, können Sie Ihre Stimme in zwei Wahllokalen abgeben:

  • Jochen-Klepper-Haus (Ulmer Str. 13, 89257 Illertissen),
    geöffnet nach dem Gottesdienst (ca. 11.30 Uhr) bis 16:00 Uhr
  • Versöhnungskirche Altenstadt (Oberbalzheimer Straße 3, 89281 Altenstadt),
    geöffnet nach dem Gottesdienst (ca. 10.00 Uhr) bis 12:00 Uhr

Sie brauchen dazu Ihren Wahlausweis, den Sie per Post erhalten haben. Wenn Sie ins Wahllokal kommen, erhalten Sie von uns einen Stimmzettel. Diesen Stimmzettel können Sie in einer der Wahlkabinen ausfüllen. Anschließend bringen Sie Ihren Stimmzettel zur Wahlurne. Sie können ihn dort einwerfen, nach dem Sie Ihren Wahlausweis vorgezeigt haben.

Über die Einzelheiten des Wahlverfahrens liegen im Wahlraum das Kirchenvorstandswahlgesetz und seine Ausführungsbestimmungen auf.

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