Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten.
Ansprechpartner:
Taufen wird Ihr Kind Pfarrerin Städtler-Klemisch oder Pfarrer Städtler. Ihr erster Ansprechpartner ist aber unser Pfarramt. Unsere Pfarramtssekretärin wird gemeinsam mit Ihnen einen Termin suchen, der für Sie und Ihre Gäste passt. Sechs bis vier Wochen vor der Taufe werden Pfarrerin Städtler-Klemisch oder Pfarrer Städtler sich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Taufgespräch mit Ihnen zu vereinbaren. Bei diesem Gespräch kommen Pfarrerin Städtler-Klemisch oder Pfarrer Städtler zu Ihnen und besprechen mit Ihnen den Ablauf der Taufe und klären alle Fragen, die Sie möglicherweise haben.
Tauftermine:
Taufen finden, wenn Ausnahmen nicht unbedingt etwas anderes nötig machen, immer im Sonntagsgottesdienst statt. Einmal im Monat feiern wir einen familienfreundlichen Gottesdienst, in dem wir maximal drei Kinder taufen.
Die nächsten Tauftermine sind:
Ablauf und Besonderheiten:
Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob und ggf. mit welchen anderen Highlights der Taufgottesdienst verbunden ist, z.B. unseren Familiengottesdiensten oder Gottesdiensten mit dem Kirchenchor. Darüber hinaus werden die Gottesdienste immer passend zum Kind und den Wünschen der Taufeltern gestaltet. Eine Taufe bietet viel Spielraum, bei dem Eltern, Großeltern und Paten eigene Gestaltungswünsche einbringen können.
Das Grundgerüst einer jeden Taufe sieht so aus:
- Orgelvorspiel
- Begrüßung
- Lied
- Gebet
- Lesung
- Lied
- Predigt
- Lied
- Fragen an Eltern und Paten, ob sie die Taufe wünschen
- Glaubensbekenntnis
- Taufe der Kinder
- Taufkerzen anzünden
- Lied
- Abkündigungen
- Fürbitten
- Vaterunser
- Segen
- Orgelnachspiel
Taufspruch:
Zu jeder Taufe gehört ein Taufspruch. Dabei handelt es sich um einen Vers aus der Bibel, den die Eltern oder Paten aussuchen. Der Vers soll ausdrücken, was die Eltern und Paten Ihrem Kind wünschen oder ihm mitgeben wollen. Es kann daher ein Segensspruch sein oder ein Leitspruch, etwas Tröstliches oder Motivierendes. Die Eltern und Paten sind bei der Wahl ganz frei. Die Internetseite der Kirche www.taufspruch.de hilft bei der Auswahl.
Paten:
Kinder sollten mindestens eine Patin oder einen Paten haben. Die Aufgabe der Paten ist es, dem Patenkind unseren christlichen Glauben auf unkomplizierte und zwanglose Weise vorzuleben und ihn mit dem Patenkind zu leben, z.B. durch das gemeinsame Beten vor dem Essen oder Schlafen, den gemeinsamen Besuch von (Familien-) Gottesdiensten oder anderen gemeindlichen Veranstaltungen. Patin oder Pate kann daher nur werden, wer einer christlichen Kirche angehört.
Die Paten müssen nicht der Evangelischen Kirchengemeinde Illertissen angehören. Gehören sie ihr nicht an, müssen die Paten aber vor der Taufe bei dem für sie zuständigen Pfarramt eine sog. Patenbescheinigung beantragen. Damit weisen sie nach, dass sie der Kirche angehören und zur Übernahme des Patenamts berechtigt sind. Aus Datenschutzgründen müssen die zukünftigen Paten die Bescheinigung selber beantragen - das geht i.d.R. aber telefonisch oder via E-Mail. Wer unsicher ist, welches Pfarramt für ihn zuständig ist, kann dies schnell mit der Gemeindesuche der EKD herausfinden.
Kosten/Gebühren:
Gebühren fallen keine an. Die Taufe ist kostenlos. Sämtliche Kosten für Mitarbeiter, Gebäude und Material sind durch Ihre Kirchensteuermittel bezahlt.
Häufig gestellte Fragen
1. Voraussetzungen für die Taufe
In welchem Alter sollte getauft werden?
Die Taufe ist in jedem Lebensalter möglich.
Müssen Eltern verheiratet sein, wenn sie ihr Kind taufen lassen wollen?
Nein. Die Eltern des zu taufenden Kindes müssen nicht verheiratet sein. Allerdings sollten Sie sich einig sein in Ihrer Absicht, Ihr Kind taufen zu lassen.
Können Eltern ihr Kind taufen lassen, wenn sie nicht Kirchenmitglieder sind?
Grundsätzlich ist das möglich und wir freuen uns, wenn Sie sich dazu entscheiden! Den Eltern muss aber bewusst sein: Wenn Eltern ihre Kinder zur Taufe bringen, dann übernehmen sie damit auch die Verantwortung, ihre Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den christlichen Glauben an ihre Kinder weiterzugeben. Eltern, die selbst nicht Kirchenmitglieder sind, sollten sicherstellen, dass sie das können und wollen.
Grundsätzlich gilt: Für eine evangelische Kindstaufe ist eine evangelische Bezugsperson notwendig. Ist kein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche, ist unbedingt ein evangelischer Pate notwendig.
2. Der Taufgottesdienst
Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?
Das können Sie. Innerhalb des Traugottesdienstes kann auch getauft werden. Sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin!
Darf bei der Taufe fotografiert werden?
Ja, grundsätzlich darf fotografiert werden. Wir bitten die Tauffamilien aber darum, sich auf eine Person zu einigen, die während des Gottesdienstes fotografiert. Andernfalls herrscht sonst große Unruhe. Im Anschluss an den Gottesdienst dürfen Sie gerne noch in der Kirche bleiben, um Fotos zu machen. Auch Ihr Pfarrer ist gerne bereit, sich für ein Foto zur Verfügung zu stellen.
Muss die Taufe im Gemeindegottesdienst stattfinden?
In unserer Gemeinde findet die Taufe bewusst in einem Gemeindegottesdienst statt. Denn mit der Taufe gehört der Täufling zur Gemeinschaft der christlichen Kirche. Unsere Gemeinde hat dabei die Aufgabe, den Täufling auch in seinem weiteren Leben in allen Fragen, Zweifeln und Hoffnungen tatkräftig zu unterstützen und zu begleiten. Die Gemeinde nimmt den Täufling auf und heißt ihn willkommen. Deswegen hat die Gottesdienstgemeinde ein Interesse daran, den Taufakt auch mitzuerleben - egal, ob der zu taufende Mensch noch klein oder schon groß ist.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Wir freuen uns, wenn sich Eltern, Paten oder Dritte bei der Gestaltung der Gottesdienste beteiligen wollen!
Eine einfache Möglichkeit, dem Gottesdienst eine persönliche Note zu verleihen, ist Lieder für den Gottsdienst auszusuchen. Grundsätzlich sind alle Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch möglich. Bei Liedern, die nicht im Gesangbuch stehen, klären Pfarrerin Städtler-Klemisch bzw. Pfarrer Städtler gerne mit dem zuständigen Organisten, ob Ihr Wunschlied gespielt werden kann.
Eine andere Möglichkeit der Mitgestaltung ist die Beteiligung bei den Fürbitten. Die Fürbitten können entweder von Pfarrerin Städtler-Klemisch bzw. Pfarrer Städtler verfasst und von Familienmitgliedern gelesen werden oder Sie bzw. Familienmitglieder verfassen selbst Fürbitten. Der Fürbitten-Generator der Evangelischen Kirche kann dabei helfen
3. Alles rund ums Patenamt
Wer kann Pate oder Patin werden?
Patinnen und Paten müssen einer christlichen Kirche angehören. Mindestens eine Patin oder ein Pate sollte am besten auch wie der Täufling der evangelischen Kirche angehören. Dass die Patin/der Pate konfirmiert ist, ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Wichtig ist, dass sie/er seine Aufgabe ernst nimmt und ihr gerne nachkommen möchte.
Es gibt kein festgeschriebenes Mindestalter für die Paten. Paten sollten aber die geistig Reife und das nötige Alter haben, um ihre Aufgabe als Paten zu verstehen und wahrnehmen zu können. Daher geht man normalerweise vom Konfirmationsalter (14/15 Jahre) als untere Grenze aus. Sollen jüngere Personen Paten werden, ist das mit der Pfarrerin/dem Pfarrer abzusprechen.
Es freut uns, wenn Personen, die keiner Kirche angehören wollen, den Weg der Kinder mit Gott mitgestalten und mitbegleiten wollen. Ein offizielles Amt als Pate oder Taufzeuge können sie aber nicht bekleiden. Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, aus verschiedensten Gründen nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche zu sein, möchten aber auch, das respektiert wird, dass wir nur Mitglieder einer Kirche auf das Patenamt verpflichten. Ihre Aufgabe ist schließlich, im Sinne der Kirche Brücken zu bauen für die Täuflinge in die Kirche hinein.
Der Pate wohnt im Ausland. Muss er bei der Taufe anwesend sein?
Da Paten einen persönlichen Bezug zum Patenkind haben sollen und ihrem Patenkind den christlichen Glauben vorleben und den christlichen Glauben mit dem Patenkind leben sollen, ist es nicht sinnvoll, Paten zu verpflichten, die im Ausland wohnen. Grundsätzlich gilt: Die Paten sollen bei der Taufe anwesend sein, da sie dort in das Patenamt eingeführt werden. Sollte die persönliche Teilnahme an der Taufe kurzfristig unmöglich werden, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, und die Taufe nicht mehr verschoben werden können, sind Ausnahmen möglich.
Was tut ein Pate oder eine Patin?
Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = „Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate versprechen in der Tauffeier, gemeinsam mit den Eltern mitzuhelfen, dem Kind zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben zu verhelfen – zum Beispiel, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben oder mitnehmen in die Gemeinde. Erwachsene, die getauft werden, benötigen keine Paten im eigentlichen Sinne. Vertraute Menschen, die Gesprächspartner sind und segnend hinter einem stehen, machen aber durchaus viel Sinn.
Wie viele Patinnen oder Paten sind notwendig?
Grundsätzlich gilt: Jedes Kind, das getauft wird, muss mindestens eine evangelische Bezugsperson haben. Ist dies durch die Eltern gewährleistet, ist eine Patin bzw. ein Pate nicht mehr zwingend erforderlich. Dennoch sollte jedes Kind mindestens eine Patin oder einen Paten haben. Eltern haben für Kinder eine andere Rolle als andere Bezugspersonen. Es ist darum gut, wenn Kinder eine weitere enge Bezugsperson haben, die dabei hilft, den christlichen Glauben weiterzugeben - unkompliziert, ohne Zwang, durch Vorleben als Selbstverständlichkeit und mit Lust und Leichtigkeit.
Wir empfehlen Eltern, zwei Paten für Ihre Kinder auszuwählen.
Warum ist eine Patenbescheinigung nötig?
Patinnen und Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der die Paten wohnen, dass sie der Kirchengemeinde angehören und das Patenamt übernehmen können. Evangelische Kirchenmitglieder erhalten die Patenbescheinigung übers Pfarramt ihrer Gemeinde. Aus Datenschutzgründen müssen die Paten die Bescheinigung selber beantragen - das geht i.d.R. aber telefonisch oder via E-Mail. Wer unsicher ist, welches Pfarramt für ihn zuständig ist, kann dies schnell mit der Gemeindesuche der EKD herausfinden.
Wenn jemand bei einer bei uns stattfindenden Taufe Patin und Pate wird, der zu unserer Gemeinde gehört, ist dies nicht nötig.
4. Taufe und Konfirmation
Können Jugendliche konfirmiert werden, die nicht getauft sind?
Um konfirmiert zu werden, muss jemand getauft sein, denn die Konfirmation ist so etwas wie die Bestätigung der eigenen Taufe. Bei der Konfirmation bekennen die Jugendlichen dann selbst, was Eltern und Patinnen und Paten bei ihrer Taufe stellvertretend bekannt haben. Allerdings kann jeder Jugendliche – ob getauft oder nicht - am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Er oder sie wird dann kurz vor der Konfirmation oder am Konfirmationstag selbst getauft.
Bei der Taufe eines Erwachsenen fallen Taufe (Gottes Ja zu uns) und Konfirmation (unser Ja zu Gott) ineinander.
Können Nichtgetaufte am Religionsunterricht in der Schule und an kirchlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche teilnehmen?
Ja. Der schulische Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach steht allen Schülern und Schülerinnen offen. Kinder ohne Kirchenzugehörigkeit können auf Antrag (Formular gibt die Schule aus) gerne am Religionsunterricht teilnehmen.
Können Nichtgetaufte an kirchlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche teilnehmen?
Nichtgetaufte sind bei allen Veranstaltungen unserer Gemeinde herzlich willkommen!
Nichtgetaufte haben allerdings nicht die Rechte, die sich aus der Kirchenmitgliedschaft ergeben, z.B. bei Kirchenvorstandswahlen zu kandidieren oder wählen zu dürfen.
5. Taufe und Kirchenmitgliedschaft
Muss ich mich erneut taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?
Nein, ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht rückgängig. Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Was Gott verspricht und zusagt, das gilt lebenslang. Auch wenn jemand austritt aus einer Kirche, bleibt er getauft. Bei einem Wiedereintritt in die ev. Kirche oder bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird also nicht noch einmal getauft.